Am Mittwoch, den 26. April, fand die Klassifizierungsanhörung im Rechtsstreit Zakinov gegen Ripple Labs statt, bei dem es um den Verkauf von XRP als nicht registriertes Wertpapier geht. Wie Newsbit bereits berichtete, wurde diese Anhörung von einer Reihe von XRP-Investoren initiiert, die Ripple verklagen.
So verlief die Anhörung
Die Anhörung fand über Zoom statt und es gab Platz für 500 Zuschauer, die zuhören und zusehen konnten. Der Anwalt der XRP-Gemeinschaft, John E. Deaton, der bereits eine unterstützende Rolle (amicus) im SEC-Fall von Ripple innehat, beantragte diese Rolle auch in der Zakinov-Klage. Im Gegensatz zum SEC-Fall erlaubte der zugewiesene Richter den unterstützenden Anwälten (Amicus-Anwälten) jedoch nicht, sich an den Schriftsätzen zu beteiligen. Daher kommentierte Deaton den Ablauf der Anhörung wie folgt:
– John E. Deaton
Ripple und die Argumente der Kläger
Interessanterweise gab die Richterin während der Anhörung auch an, dass sie wenig von Kryptowährungen versteht und deshalb vor dieser Anhörung ein Seminar über Krypto besucht hatte, aus dem sie aber genauso verwirrt hervorging wie vor dem Seminar. Die Anhörung kann daher als sehr frustrierend und unklar bezeichnet werden.
Ein Beispiel für den frustrierenden Tag war die Überlegung des Richters, die mehr als 75.000 XRP-Besitzer, die Ripple in ihrer Klage gegen die US-Börsenaufsicht (SEC) unterstützen, von der Sammelklage auszuschließen.
Tatsächlich sollte die Sammelklage nach Meinung vieler alle XRP-Besitzer weltweit einschließen – selbst in Ländern, in denen XRP bereits als etwas anderes als ein Wertpapier eingestuft ist (wie in Großbritannien).
Nick Spear, der Anwalt des Klägers Zakinov, ist da jedoch anderer Meinung. Er behauptete, dass die 75.000 XRP-Besitzer, die Ripple unterstützen, “unecht” und daher irrelevant seien. Spear erklärte dann, wie der Schadenersatz berechnet werden kann.
Der Anwalt von Ripple, Andrew Michaelson, legte dagegen Beweise dafür vor, dass die 75.000 XRP-Besitzer im Fall der SEC tatsächlich hinter Ripple stehen. Darüber hinaus fragte die Richterin, ob der Grund, warum Menschen Kryptowährungen kaufen, relevant sei und informierte über den Howey-Test als objektiven Test. Sie versuchte zu begreifen, dass Kryptowährungen eine praktische Anwendung haben.
Der Anwalt von Ripple erörterte verschiedene Anwendungen, darunter grenzüberschreitende Zahlungen, und stimmte der Richterin zu, dass die praktische Anwendung wichtig ist. Darüber hinaus betonte der Anwalt von Ripple, dass die Kläger einen Kauf auf dem Sekundärmarkt getätigt hätten, so dass es keine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kläger und dem Beklagten gegeben habe.
Der Anwalt von Ripple versuchte auch zu erklären, dass die Erfahrung des Klägers im Daytrading zeige, dass er nicht von den Bemühungen von Ripple abhängig sei, indem er intraday kauft und handelt. Der Anwalt von Zakinov hingegen argumentierte, dass Marketingmaterialien relevant seien und ein Vertrag wegen des “Plans” nicht erforderlich sei.
Ausgang ist noch immer Ungewiss
Die Erkenntnisse aus der Anhörung sind also begrenzt. Der Richter prüft nun die Fakten, ob Zakinov die Anklage führen darf. Der Ausgang ist also noch ungewiss. Der nächste Termin ist der 8. Mai 2023, an dem die “Sachverständigenangaben” des Klägers Zakinov fällig sind.